Versammlungsstätten

Seminare

Die 3-tägigen Lehrgänge (Seminare) zur Ausbildung von Hausmeistern, Sozialarbeitern, Lehrern usw. zu Sachkundigen Aufsichtspersonen (SAP), die derzeit von den Gemeinnützigen Unfallversicherungsverbänden (GUVV) durchgeführt werden, sind überaus positiv zu betrachten, da die Absicht verfolgt wird, durch Einsatz von sachkundigem Personal Unfälle zu vermeiden. Die Sache hat nur einen Haken: Die belehrten Personen sind nicht fachkundig!

Die Sachkundigen Aufsichtspersonen sind aufgrund ihrer kurzzeitigen Ausbildungsstruktur eher als unerfahrene Lehrlinge anzusehen. In den meisten Fällen werden bei Veranstaltungen Gesellen und Meister nicht beschäftigt oder nicht als Fremdleistung in Anspruch genommen. Ich spreche von Fachkräften für Veranstaltungstechnik und Meistern für Veranstaltungstechnik.


Gem. § 39 Teil 1 der Sonderbauverordnung können nur Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik, Ingenieure mit dem Qualifikationsnachweis eines Meisters und Fachkräfte mit Befähigungsnachweis eines Meisters) für die Leitung und Aufsicht einer Veranstaltung verantwortlich zeichnen.


Diese Seminare erwecken bei den Betreibern zunächst den Eindruck, dass der Einsatz von Sachkundigen Aufsichtspersonen ausreicht, um grundsätzlich gesetzestreu zu handeln. Eigentlich werden dann aber nur (hilflose) Lehrlinge, die gerade einmal vergleichsweise 3 Berufsschultage miterlebt haben, ohne Rückendeckung an die „Front“ geschickt.


In den Seminaren wird den Kommunen und Betreibern die Möglichkeit nahe gelegt, den Gefährdungsgrad mit Hilfe von Checklisten vor der Veranstaltung selbst beurteilen zu können. Durch diese Information wird jedoch die Ansicht geprägt, die Gefährdungsanalyse ohne die Beurteilung von Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik durchführen zu können. Dieses Vorgehen könnte jedoch fatale Folgen haben, da nur Verantwortliche für Veranstaltungstechnik das fachliche Wissen besitzen, Gefährdungen differenzieren zu können. Diese vorgeschlagene verniedlichte Präventionspflicht widerspricht der SBauVO in den Pragraphen 38+39 und könnte Kommunen und Betreiber gfls. in gravierende Haftungsschwierigkeiten bringen.


Wir Verantwortlichen haben dieses Problem mit dem GUVV und den Beteiligten (u.a. Mitarbeiter der Handwerkskammer Köln, Kommunalvertreter) bei einem Seminar für „Ausbildung von Sachkundigen Aufsichtspersonen“ im Oktober 2007 diskutiert. Hier wurde gerade bei Äußerungen von kommunalen Mitarbeitern deutlich, wie ernst dieses Thema ist: Die Sachkundigen Aufsichtspersonen fühlen sich alleine gelassen und sind in ihrem Verantwortungsbereich verunsichert.


Eine klare Information kann hier nur Abhilfe schaffen: Zunächst braucht ein Betrieb einen Meister, dann erst beschäftigt er Fachkräfte, bildet Lehrlinge aus und überwacht sie. Nur so genießt ein Lehrling, in diesem Fall eine Sachkundige Aufsichtsperson, auch einen Schutz. Diesbezüglich sollten die Betreiber eindringlicher sensibilisiert werden!


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